Weitere Informationen zur KESB Bezirk Hinwil

Mitglieder der Behörde

lic. iur. Marta Friedrich, Präsidentin

lic. iur. Corsin Hofmann, MAS SA & Recht, Vizepräsident

lic. iur. Cornelia Dürr Brunner, Behördenmitglied

MLaw Jens Bucher, Behördenmitglied

Magnus Kaiser / dipl. SA FH, Behördenmitglied

lic. oec. HSG Oliver Stark, Behördenmitglied

Interessenbindung

Für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gilt die Offenlegungspflicht für Interessensbindungen analog der Gerichte (§ 40 Abs. 2 EG KESR in Verbindung mit § 7 GOG). Offenzulegen sind unter anderem Nebenbeschäftigungen, Tätigkeiten in staatlichen Führungs- und Aufsichtsgremien und politische Parteizugehörigkeiten von Behördenmitgliedern.

Für die Offenlegung der Interessenbindungen der Behördenmitglieder (gemäss (§ 40 Abs. 2 EG KESR in Verbindung mit § 7 GOG) wenden Sie sich an sekretariat@kesb-hinwil.ch

Trägerschaft

Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Hinwil Joweid Zentrum 1, 8630 Rüti zur Website

Downloads der KESB Bezirk Hinwil

Diverses

Berichtsvorlagen

Inventarvorlage

PriMa Handbuch

Anhänge