Austausch und Zusammenarbeit

Im Kanton Zürich betreiben die Gemeinden die 13 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Zu diesem Zweck haben sie sich, mit Ausnahme der Stadt Zürich, interkommunal organisiert.

Die KESB-Präsidienvereinigung (KPV) dient dem Austausch und der Zusammenarbeit der 13 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Zürich. Zweck der KPV ist es, gemeinsam die Rechtspraxis weiterzuentwickeln und zweckmässige Vorgehensweisen zu erarbeiten. Ebenfalls ist die Vernetzung mit Partnerorganisationen ein zentrales Anliegen.

Die KESB-Präsidienvereinigung (KPV) bietet keine Beratungen an, dafür sind die 13 KESB zuständig. Wir bitten Sie daher, sich an die für Ihren Wohnort zuständige KESB zu wenden.

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